AGB
1. Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Weinhaus und Hotel „Vinum“ Niederwürschnitz (nachfolgend Hotel) genannt abgeschlossen werden. Andere AGB, als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Preise
2.1 Preise können nach Vertragsabschluß dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig. Wenn die Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind, ist ebenfalls eine Preiserhöhung zulässig.
2.2 Beträgt die Preiserhöhung über 5 % des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt
2.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer ein.
2.4 Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht eine Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Hotel nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen fordern. Dieser Betrag ist 90 Kalendertage vor Anreise fällig.
3. Vertragsabschluss
3.1 Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden.
3.2 Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Regelungen 4.7 dieser AGB erfolgen.
3.3 Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 10 Uhr zu räumen.
3.4 Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
4. Rücktritt vom Vertrag, Nichterfüllung
4.1 Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 90 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
4.2 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
4.3 Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
4.4 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
4.5 Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
4.6 Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet: – Stornierung im Zeitraum vom 90. bis 31. Kalendertag vor der Anreise 30 % des vereinbarten Preises – Stornierung im Zeitraum vom 30. bis 7. Kalendertag vor der Anreise 50 % des vereinbarten Preises – Stornierungen weniger als 7 Tage vor Anreise bzw. Nichtanreise 80 % des vereinbarten Preises. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Wir empfehlen dazu die Aufnahme einer Reiserücktrittsversicherung und sind bei einem Abschluss gern behilflich.
5. Haftung, Schadenersatz
5.1 Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels oder in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.
5.2 Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal 1000,- € begrenzt.
5.3 In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht gestattet.
5.4 Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel vom Vertrag lösen. Das gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
5.5 Die vertragliche Haftung des Hotels für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.
5.6 Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht oder das Hotel eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf einen von dem Hotel zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist, oder der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden kann, welche das Hotel abgeschlossen hat oder zumutbar hätte abschließen können, oder sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert.
5.7 Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5.8 Das Hotel ermöglicht dem Gast kostenlos durch Nutzung von Hotsplots-Karten eine Verbindung zum Internet herzustellen. In diesem Fall stellt der Gast das Hotel von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtwidrigen Nutzung der Internetverbindung folgen. Das Hotel haftet ferner nicht für etwaige Sachschäden, die aufgrund der Nutzung des Internets durch den Kunden entstehen.
6. Mängelanzeige
Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.
7. Veranstaltungen
Für im Hotel durchgeführte Veranstaltungen kann der Gast Karten im Vorverkauf erwerben. Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn müssen die Karten bezahlt bzw. der Eintrittspreis überwiesen sein. Ist dies nicht der Fall, entfällt der Anspruch des Gastes auf vorbestellte Karten. Die Kartenpreise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Stollberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der